VIDEO: htttp://www.youtube.com/v/inP8_UWVm_4
Eichungen von SSB Wägetechnik
Eichfristen vom Landesbetrieb Mess- und Eichwesen für Messgeräte nach der Mess- und Eichverordnung
Kalibrierungszertifizierung
Gemäß § 34 der Mess- und Eichverordnung (MessEV) beträgt die Eichfrist eines Messgeräts zwei Jahre, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Wir sind seit 1999 vom Eichamt Rheinland-Pfalz dazu befugt, die von uns instandgesetzten Waagen mit dem Instandsetzerkennzeichen zu versehen, das für die weitere Verwendung der Waagen zwingend erforderlich ist.
Eichungen Service
Zu unserem Service gehören: Beratung, Überprüfung, Instandsetzung, Anmeldung Eichamt, Eichdurchführung, Gestellung von Eichgewichten.
Dazu passend gibt es bei SSB auf der Website das Infoblatt zu den Eichfristen vom Landesbetrieb Mess- und Eichwesen als PDF Download.