Kurzbericht
12.12.2022

VIDEO: htttp://www.youtube.com/v/inP8_UWVm_4

Eichungen von SSB Wägetechnik

Eichfristen vom Landesbetrieb Mess- und Eichwesen für Messgeräte nach der Mess- und Eichverordnung

Kalibrierungszertifizierung

Gemäß § 34 der Mess- und Eichverordnung (MessEV) beträgt die Eichfrist eines Messgeräts zwei Jahre, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Wir sind seit 1999 vom Eichamt Rheinland-Pfalz dazu befugt, die von uns instandgesetzten Waagen mit dem Instandsetzerkennzeichen zu versehen, das für die weitere Verwendung der Waagen zwingend erforderlich ist.

Eichungen Service
Zu unserem Service gehören: Beratung, Überprüfung, Instandsetzung, Anmeldung Eichamt, Eichdurchführung, Gestellung von Eichgewichten.
Dazu passend gibt es bei SSB auf der Website das Infoblatt zu den Eichfristen vom Landesbetrieb Mess- und Eichwesen als PDF Download.