Weiterbildung im Explosionsschutz
Seminar
für befähigte Personen (Anh. 2, Abschnitt 3 BetrSichV), Planungsingenieure, Leiter der Instandhaltung, Brandschutzbeauftragte und Sicherheitsfachkräfte
Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet den Betreiber einer Ex-Anlage, befähigte Personen sowie Planungsingenieure und Sicherheitsfachkräfte regelmäßig weiterbilden zu lassen.
Im Seminar werden die Grundlagen des Explosionsschutzes aufgefrischt.
Neue Rechtsvorschriften (GefStoffV, BetrSichV, TRBS) und Normen (DIN IEC sowie DIN ISO) werden vorgestellt, weiterhin werden Herausforderungen aus dem Alltag im ExSchutz behandelt:
Wie umgehen Sie mögliche Fallstricke beim Nachweis der Eigensicherheit?
Wie können Sie überprüfen, ob die Dokumentation der eigensicheren Kreise rechtssicher ist?
Welche Geräte und Sicherheits-/Kontroll- und Regelvorrichtungen in der Gesamt-Anlage benötigen eine Ex-Kennzeichnung?
Wie erstelle und/oder aktualisiere ich ein Explosionsschutzdokument? Mit eigenem Personal oder durch Fremdvergabe?
Welche Anforderungen sollte das Instandhaltungs-Personal erfüllen?
Worauf ist bei Fremdvergabe von Arbeiten zu achten (Instandhaltung und Reparatur)?
Wann ist Welche Prüfung durchzuführen – und von Wem?
Wer trägt welche Verantwortung? Wie weit kann die Verantwortung deligiert werden?
Ansätze zu Industrie 4.0 in Chemie, Pharma, Petrochemie und sonstiger Prozessindustrie können besprochen werden.
Eine Zündquellenanalyse für einen Zusammenbau aus elektrischen und nicht-elektrischen Geräten kann gemeinsam durchgeführt werden.
Das Seminar bildet inhaltlich alle von der Betriebssicherheitsverordnung geforderten Punkte ab. Es bietet einen Leitfaden für die berufliche Praxis der Teilnehmer mit der Möglichkeit, die Erfahrungen untereinander auszutauschen.