Brandschutzbeauftragter
Lehrgang
Inhalt
Gemäß der vfdb-Richtlinie umfasst die Ausbildung 64 Unterrichtseinheiten: Rechtliche Grundlagen • Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzbeauftragten • Ursachen für Brände und Explosionen, Gegenmaßnahmen • Experimentalvortrag: Grundlagen der Verbrennung • Vorbeugender Brandschutz: technisch, baulich, organisatorisch • Besondere Brandrisiken im Unternehmen • Fallbeispiele, Lehren aus Schäden • Baulicher und anlagentechnischer Brandschutz • Abwehrender Brandschutz • Alarmplan, Feuerwehr-Einsatzplan • Flucht- und Rettungswege • Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung • Erste Hilfe bei Brand und Explosion • Brandschutz im Lager, an Produktionsanlagen, bei Bauarbeiten • Brennbare Gase, Metallbrände, Schweißen, Schneiden • Informationen zum richtigen Löschen • Löschtechnik und Löschtaktik • Auswahl von und Umgang mit Handfeuerlöschern • Planung und Durchführung von Brandschutzübungen • Ablauf- und Organisationspläne für den Brandschutz • Persönliche Schutzausrüstung, Atemschutz • Praxis: Brandschutzbegehung in einem Großunternehmen mit fachmännischer Führung • Brandschutz aktuell • Erstellen von Checklisten für die Praxis
Jeder Kurs ist in sich abgeschlossen.
Zielsetzung
Brandschutz ist dann effektiv und komplett, wenn bauliche und technische Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind und organisatorische und personelle Brandschutzmaßnahmen realisiert wurden: Wenn nicht bereits durch die Gewerbeaufsicht oder den Brandversicherer gefordert, ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten eine wichtige betriebliche Maßnahme. Der Brandschutzbeauftragte soll Gefahren im Unternehmen erkennen, beurteilen und dafür sorgen, dass diese beseitigt und Schäden möglichst gering gehalten werden. Seine Aufgaben und Pflichten sind so umfangreich, dass eine fachspezifische Ausbildung erforderlich ist.